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Grüss Gott

bei merl.neiser + Partner – Ihren Steuerberatern, die Ihnen Steuern & Finanzen so viel leichter machen.

Flur2

Was macht den Unterschied bei merl.neiser + Partner? Warum kommen so viele Mandanten auf Empfehlung zu uns? Und warum arbeiten wir alle im Team so gern und so lange hier? Fragen, auf die wir gern eine Antwort geben: Zum einen sicher, weil wir steuerlich, kaufmännisch und buchhalterisch kompetent, vorausschauend und pro-aktiv arbeiten.

Zum anderen aber wohl auch, weil wir keine typischen „Zahlenschubser“ sind, sondern sympathische Menschen, die Ihnen auf Augenhöhe begegnen. Menschen, denen Sie vertrauen können und bei denen Sie das bekommen, was zählt: Das gute Gefühl, bei allen Steuerfragen in den besten Händen zu sein.

EXPERTISE

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-Extra

#5 Arbeitsplatz-Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

#12 Unternehmenskultur

Klingt gut?

Einfach mal kennenlernen.

Keine Lust auf eine Bewerbungsmappe oder einen Lebenslauf? Dann nehmen Sie hier die Abkürzung zu einem unverbindlichen Gespräch!

KURZBEWERBUNG

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-
Extra

#5 Arbeitsplatz-
Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch
unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

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Mandanten-News

Es gibt in der Steuerwelt ständig Neuigkeiten. Sie müssen die aber letztendlich nicht alle kennen, denn wir kümmern uns ja für Sie darum. Wenn Sie trotzdem auf dem Laufenden sein wollen, laden Sie sich hier den aktuellen Informationsbrief einfach monatlich als PDF herunter.

JANUAR 2026
merl-neiser-steuerberatung-muenchen-1

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit¹   Ende der Schonfrist
Mo. 12.01.²

Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag³

15.01
Mo. 12.01.²

Umsatzsteuer⁴

15.01.

     

Hinweis: Bitte obige Tabelle nach links / rechts scrollen

¹ Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

² Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 12.01., weil der 10.01. ein Samstag ist.

³ Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr bzw. bei jährlicher Zahlung für das vergangene Kalenderjahr.

⁴ Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das 4. Kalendervierteljahr 2025.

⁵ Siehe § 8 Abs. 2 Satz 6 ff. EStG.

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Sachbezugswerte 2026 für Lohnsteuer und Sozialversicherung

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Steuerliche Berücksichtigung von durch Dritte bezahlten Aufwendungen

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